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Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmer, nicht bei Privatkunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Neeb Werbesysteme (= Auftragnehmer) für Geschäftskunden

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Für alle Lieferungen und Leistungen (insbesondere für die Lieferung von Waren und/oder deren Bedruckung) des Auftragnehmers gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten nur, soweit der Kunde (Auftraggeber) ein Unternehmer (gemäß § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall erneut auf diese AGB hinweisen müsste, gelten diese in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über die Lieferung von Waren und/oder deren Bedruckung mit demselben Auftraggeber als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Über Änderungen der AGB wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.

(3) Von diesen ausschließlich geltenden AGB abweichende, diesen entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann und soweit der Auftragnehmer diesen Regelungen ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist ausdrücklich zu erklären und gilt beispielsweise nicht bereits dann als erteilt, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Vertrag ohne Vorbehalt erfüllt.

(4) Wurden mit dem Auftraggeber ausnahmsweise individuelle Vereinbarungen in Abweichung zu diesen AGB geschlossen, so gehen diese den AGB vor. Den Inhalt individueller Vereinbarungen betreffend ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
Individualabsprachen ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern Sie unsererseits durch ein Mitglied der Geschäftsleitung bestätigt wurden.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Die Angebote des Auftragnehmers, ungeachtet, ob diese dem Auftraggeber im Webshop des Auftragnehmers, mittels Katalog oder sonst angezeigt bzw. übermittelt werden, sind, freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Bestellung bzw. die Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber ist ein verbindliches Vertragsangebot. Wird die Bestellung bzw. der Auftrag per Fax, Email oder Post erteilt, kann der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang annehmen, soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.
Gibt der Auftraggeber die Bestellung bzw. den Auftrag über das jeweilige Bestellformular auf den Seiten des Onlineshops des Auftragnehmers auf, so kann der Auftragnehmer das Vertragsangebot innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang annehmen, soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.
Nimmt der Auftragnehmer das Vertragsangebot nicht binnen genannter Frist an, ist der Auftraggeber hieran nicht mehr gebunden.
Vom Auftragnehmer versandte Bestellbestätigungen stellen keine Annahme dar, sondern sollen den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

(3) Vertragspartner sind der Auftragnehmer und der namentlich benannte Auftraggeber und etwaig abweichend hiervon der Rechnungsempfänger.

(4) Bei Bestellungen über den Onlineshop des Auftragnehmerns sind die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss die folgenden:
Der Aufraggeber kann an den Verkäufer Anfragen bzw. Angebote über das in den Angeboten des Verkäufers hinterlegte Anfrage- bzw. Auftragsformular, per Email oder Telefax an den Auftragnehmer übermitteln.
Zu dem Anfrage- bzw. Auftragsformular gelangt der Auftraggeber durch Betätigung des Links „Jetzt Anfrage starten“ bei der jeweiligen Produktansicht.
Der Auftraggeber kann vor der Übermittlung seiner Anfrage bzw. seines Auftrages per Email bzw. über das Anfrage- bzw. Auftragsformular seine Angaben vor Übermittlung an den Auftragnehmer prüfen und korrigieren.
Der Auftraggeber kann das Anfrage- bzw. Auftragsformular jederzeit bspw. über die Zurückfunktion des Browsers verlassen bzw. die Seite schließen.

§ 3 EINGABE VON BESTELLUNGEN

Der Auftraggeber hat Bestellungen, gleich, welchen Übermittlungsmediums er sich bedient, gut lesbar einzureichen. Übermittlungsfehler sowie Fehler, die durch nicht eindeutige Angaben in Bestellungen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Gleiches gilt für Verzögerungen bei der Bearbeitung der Aufträge aufgrund undeutlicher Auftragsdaten.
Stellt der Auftraggeber Materialien zur Veredelung, Bedruckung oder sonstigen Bearbeitung zur Verfügung, hat er den Auftragnehmer über die Beschaffenheit der Materialien schriftlich zu informieren und ihn über etwaige besondere Empfindlichkeiten der Materialien zu unterrichten.

§  4 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Der Auftragnehmer behält sich Warenverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen, Modellwechsel und etwaige Druck-/Preisfehler vor. Aus drucktechnischen Gründen können Farben im Katalog/Webshop von den original RAL-Farbtönen abweichen. Insbesondere behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der Ware vom Vertrag zurückzutreten und dafür den Kaufpreis zu erstatten.

§ 5 TOLERANZEN – MENGENABWEICHUNGEN

(1) Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie Nachdrucke zu früheren oder mehreren verschiedenen Lieferungen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

(2) Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen (Schilder, Etiketten etc.) behält sich der Auftragnehmer 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor. Berechnet wird die gelieferte Menge.

§ 6 LIEFER- UND LEISTUNGSFRISTEN

1. Es gelten die im Katalog bzw. den Webshops angegebenen Liefer- und Leistungsfristen. Im Katalog werden die zum Zeitpunkt der Drucklegung erfahrungsgemäß zutreffenden durchschnittlichen Liefertermine angegeben. Geringe Abweichungen sind möglich. Für die Einhaltung der genannten bzw. vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der auftraggeberseits zu erfüllenden  Verpflichtungen erforderlich (wie z.B. vollständige und ordnungsgemäße Übermittlung der zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten).

2. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen Mo. – Fr. Für vereinbarte Fristen gilt § 187 BGB. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Bei Berechnung der Lieferzeiten bleiben Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage außer Betracht. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fristgerecht an den Frachtführer übergeben wurde.
Alle Liefertermine, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, werden nicht als Fixgeschäft anerkannt. Sofern nicht eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

3. Sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist, behält sich der Auftragnehmer Teillieferungen vor. Damit der Auftraggeber so schnell wie möglich seine Ware erhält, gilt dies insbesondere für den Fall, dass Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, oder der Versand aus unterschiedlichen Produktions-/Lagereinheiten erfolgt.

4. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegende und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden den Auftragnehmer für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten des Auftragnehmers, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Auftraggeber in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Verzögern sich Lieferungen des Auftragnehmers, ist der Auftraggeber nur zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Auftraggeber gesetzte Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.

§ 7 PREISGESTALTUNG

1. Es gelten jeweils die für das laufende Geschäftsjahr aktuellen und dem Jahreskatalog bzw. den Webshops zu entnehmenden Preise. Liegt zwischen unserer Angebotsabgabe und der Auftragserteilung des Auftraggebers ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlich möglicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preisangleichung bei der Lieferung vor.

2. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise ab Werk ausschließlich Portokosten, Verpackung und etwaiger Zölle und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Ferner beziehen sich die Preise auf die im Katalog abgedruckte Mengeneinheit. Preise für abweichende Mengeneinheiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.

3. In den Abbildungen verwandtes Dekorationsmaterial ist im Preis nicht inbegriffen.

4. Der Mindestauftragswert ohne Porto- und Verpackungskosten beträgt EUR 50,00 netto. Unterhalb dieses Mindestauftragswertes wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 9,50 berechnet.

5. Bei Spezialanfertigungen, die 100,- Euro übersteigen, ist eine Anzahlung von 50 % bei Vertragsabschluss, 50 % bei Lieferung erforderlich.

§ 8 FRACHT- UND VERPACKUNGSKOSTEN

1. Die Fracht- und Verpackungskosten je Paket für innerdeutsche Versendungen (ohne Insellieferungen) betragen EUR 9,50 und gelten für Pakete mit folgenden Parametern: Gewicht bis 10 kg, Gurtmaß bis 3,20 m und Länge bis 1,50 m. Des Weiteren bis Gewicht 20 kg EUR 12,50 und Gewicht bis 32 kg EUR 19,50.

2. Innerdeutsche Versendungen, die die vorab genannten Parameter überschreiten, Insellieferungen oder Expresslieferungen werden individuell in Abhängigkeit vom Zielort, dem Paketgewicht und der Paketgröße berechnet. Zusätzlich benötigte Umverpackung wird nach Aufwand berechnet.

3. Die Versandkostenpauschale für die Artikel Leuchtkästen ab der Größe DIN A1, sowie Kundenstopper bzw. Klapprahmen ab der Größe 70 x 100 cm beträgt EUR 19,50 innerhalb Deutschlands (ohne Inseln). Sendungen mit größeren Stückzahlen werden auf Paletten versendet und nach Entfernung berechnet. Bei allen anderen Sendungen erfolgt die Berechnung des Versandes nach Aufwand. Die Kosten werden Ihnen dann nochmals vorab mitgeteilt.

4. Alle Produkte sind einzeln im Versandkarton verpackt. Der Versand erfolgt ab Lager per Paketdienst oder Spedition. Großvolumige oder sperrige Produkte werden aufgrund des einfacheren und preisgünstigeren Transports zum Teil zerlegt bei Ihnen angeliefert. Sie sind jedoch problemlos und schnell zu montieren.

5. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro ab Lager.

6. WICHTIG: Bitte Überprüfen Sie bei der Annahme der Ware vom Paketdienst von der Spedition alle Artikel auf Vollständigkeit und Unversehrtheit. Beschädigungen, die nicht unverzüglich dem Spediteur/Transporteur mitgeteilt wurden, können später nicht mehr geltend gemacht werden, da die Haftung des Transporteurs mit Übergabe an den Kunden erlischt. Unterschreiben Sie die Annahme im Zweifelsfall unter Vorbehalt.

7. Für alle Lieferungen gilt: Anlieferung hinter die erste verschließbare Tür.

8. Lieferungen ins europäische Ausland oder in Drittländer erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung.

§ 9 GEFAHRÜBERGANG

1. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vermerkt, unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

3. Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.

§ 10 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto und kostenfrei zu bezahlen. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.

2. Zahlungen bei Neukunden nur gegen Vorkasse.

3. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

4. Bei Zahlungsverzug wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 5,- € pro Mahnung berechnet.

5. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen vom Auftragnehmer bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich.

6. Der Auftragnehmer behält sich die Verrechnung der von dem Auftraggeber geleisteten Zahlungen vor. Es steht dem Auftragnehmer auch entgegen anderslautender AGB des Auftraggebers insbesondere frei, geleistete Zahlungen auf ältere Forderungen zu verrechnen. Im Übrigen erfolgt die Verrechnung von geleisteten Zahlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 367 BGB.

7. Wird dem Auftragnehmer nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann der Auftragnehmer von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Auftragnehmer unbenommen.

§ 11 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung inkl. der Nebenforderungen, beglichen wurden.

2. Kommt der Auftraggeber trotz nach Ablauf des Zahlungsziels erfolgter Mahnung und Nachfristsetzung durch uns seiner Zahlungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren herauszuverlangen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Herausgabe auf seine Kosten und seine Gefahr verpflichtet.

3. Wird durch uns von dem Recht der Rücknahme Gebrauch gemacht, muss der Rücktritt vom Vertrag durch uns schriftlich erklärt werden.

4. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware werden hiermit einschließlich aller Neben- und Sicherungsrechte im Voraus an die hiermit annehmende Firma NEEB-Werbesysteme e. K. abgetreten. Sobald die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet scheint, hat der Auftraggeber auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern schriftlich anzuzeigen und uns alle zur eigenen Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen durch unseren Auftraggeber selbst dürfen nicht durchgeführt werden.

§ 12 GEWÄHRLEISTUNG

1. Auf alle angebotenen Produkte in diesem Katalog oder im Webshop leistet der Auftragnehmer für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung für die Dauer von einem Jahr ab Anlieferung Gewähr, nicht jedoch für Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller selbst oder durch Dritte. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme.

2. Der Auftraggeber hat gemäß § 377 HGB Rügepflicht, die sich auf den Umfang der Lieferung (Menge und Stückzahl) bezieht. Jede Ware – gleich ob angeliefert oder persönlich vom Auftraggeber abgeholt – und jede Leistung sind sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler in Text und Farbgebung zu überprüfen. Mängelrügen müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

3. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitende Erzeugnisses, insbesondere wenn der Auftraggeber nicht über Besonderheiten des zur Verfügung gestellten Materials schriftlich informiert hat; sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

4. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge bessert der Auftragnehmer nach seiner Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder eines Teils davon (Nacherfüllung) nach.

6. Nimmt der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen am Liefergegenstand vor, oder lässt er diese vornehmen, so entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, wenn die Beseitigung der Mängel hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert werden. Mehraufwendungen, die wegen solcher Veränderungen im Rahmen der Mängelbeseitigung seitens des Auftragnehmers getätigt werden müssen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

7. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur unmittelbar dem Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

8. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Auftraggeber etwaige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend machen und den Auftragnehmer im gleichen Zuge hierüber in Kenntnis setzen. Der Auftragneher wird sodann etwaige Ansprüche gegenüber das Transportunternehmen an den Auftraggeber abtreten.

9. Die zuvor geregelten verkürzten bzw. ausgeschlossenen Gewährleistungsfristen gelten nicht in Fällen der Haftung für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für von dem Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, bzw. bei Arglist und in den Fällen des Rückgriffsanpruchs gemäß §§ 478, 479 BGB; sowie für vom Verkäufer übernommene Garantien.

§13 SATZFEHLER – KORREKTUREN

1. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, sofern diese durch uns verschuldet wurden.

2. Die Beseitigung von Fehlern, die aufgrund eines unleserlichen Manuskriptes entstanden sind und alle nachträglichen Autorenkorrekturen, die vom vorab angelieferten verbindlichen Manuskript abweichen, sowie drucktechnisch erforderliche Abänderungen, müssen nach Aufwand berechnet werden.

3. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber sorgfältig auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Für vom Auftraggeber übersehene Fehler wir keine Haftung übernommen.

4. Um Übermittlungsfehler zu reduzieren, sollen telefonisch aufgegebene Änderungen schriftlich bestätigt werden. Bei kleinen Druckaufträgen und gestellten Daten durch den Auftraggeber sind wir nicht verpflichtet, eine Korrektur zu übersenden. Wird der Korrekturabzug nicht ausdrücklich verlangt, beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Der Auftraggeber versichert bei angelieferten, verwendbaren Daten deren Vollständigkeit.

§ 14 DRUCKDATEN UND PRÜFUNGSPFLICHT

1. Bei Stellung verwendbarer Daten erfolgt der Druck ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden überlassenen Daten. Falls nicht anders vereinbart akzeptieren wir folgende Datenformate: PDF, TIFF, JPG mit den drucküblichen Spezifikationen, die bei uns jederzeit erfragt oder unter Druckdaten eingesehen werden können.

2. Der Auftraggeber haftet für die möglichen Risiken einer Konvertierung und die Richtigkeit seiner gesendeten Daten. Wir behalten uns vor im Falle einer Datenbearbeitung diese in Rechnung zu stellen und eine zusätzliche Gebühr für die Datenübernahme zu verlangen. Bei Anlieferung von Datensätzen im RGB-Modus oder anderen Farbmoden behalten wir uns die Konvertierung in CMYK-Standard ohne Absprache mit dem Auftraggeber vor, dadurch entstehende Farbabweichungen zum Original sind nicht reklamationsfähig. Eine Prüfung der gestellten Daten durch uns, ohne vorherige Absprache bzw. Auftrag an uns, erfolgt nicht. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die bereit gestellten Daten und deren Verwendungszweck für den jeweiligen Produktionsauftrag. Hieraus resultierende Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 15 FARBBEZEICHNUNGEN, GRÖßENANGABEN UND WASCHVERHALTEN

1. Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in diesem Katalog bzw. Onlineshop erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass ein T-Shirt in Größe XL von Hersteller A völlig andere Abmessungen haben kann als ein T-Shirt in Größe XL von Hersteller B. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers.

2. Die Farbbezeichnungen sind häufig schon vom Namen her nicht wirklich aussagekräftig. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Royalblau oder apfelgrün stellen sich verschiedene Menschen unterschiedlich vor. Es gibt keine verbindliche Farbnorm. So kommt es vor, dass dieselbe Farbbezeichnung bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen können. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten bzw. Onlineshop dargestellten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog bzw. auf der Website erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck oder am Bildschirm darzustellen ist nahezu unmöglich.

3. Bevor Sie eine größere Menge Textilien bestellen oder gar Bedrucken/Besticken, sollten Sie sich gegebenenfalls eines oder mehrere Muster zur Ansicht bestellen. Reklamationen aufgrund von subjektiven Größen- oder Farbvorstellungen können nicht anerkannt werden.

4. Eindringlich weisen wir darauf hin, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll-Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (zwar völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Diese dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen sind daher ebenfalls ausgeschlossen.

§ 16 SCHADENERSATZ

Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer können nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie anerkannt werden. Außer bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei der Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 17 RÜCKGABE- BZW. RÜCKTRIETTSRECHT

1. Sollte der Auftraggeber einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, muss er dem Auftragnehmer dies innerhalb von 7 Tagen ab Anlieferung schriftlich unter Angabe von Gründen mitteilen. Der Auftraggeber veranlasst dann die Rückgabe auf seine Kosten, der Auftragnehmer die Stornierung der entsprechenden Rechnungspositionen mittels Gutschrift.

2. 10% des Warenwertes mindestens jedoch EUR 10,00 werden bei der Rückgabe auf den Artikel für Einlagerungskosten berechnet und bei Gutschrift in Abzug gebracht. Dem Auftraggeber obliegt der Beweis von geringfügigeren Kosten.

3. Dieses Rückgaberecht kann nur gewährt werden, wenn die Waren ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit beim Auftraggeber eingehen. Gefahr und Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Das Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen außerhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Sonderanfertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass) gewährt wurden.

5. Durch eine computerunterstützte Fertigung werden Ihre Bestellungen unverzüglich am Eingangstag erfasst und in Teilbereichen bearbeitet. Dem Auftragnehmer sind die bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen. Der jeweilige Betrag wird bei der Gutschrift in Abzug gebracht. Dem Auftragnehmer obliegt der Beweis eines geringeren Schadens. Die Ausübung des Rücktrittsrechts hängt von der ausdrücklichen Zustimmung des Aufragnehmers ab.

§ 18 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE, VERSCHWIEGENHEITSVEREINBARUNG

1. Schreibt der Auftraggeber durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie der Auftragnehmer die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr, dass durch den Auftragnehmer die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechts stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

2. Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme, Modelle und Prägewerkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Dem Auftraggeber wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ein nicht ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und jeglichen Verwendungszwecken an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen und dergleichen behalten wir uns ausdrücklich vor. Auch soweit keine Urheberrechtlichen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte begründet worden sind, ist der Nachdruck oder die Vervielfältigung von durch uns hergestellten Waren nicht zulässig.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über ihm aufgrund der (vor)vertraglichen Beziehung zur Kenntnis gelangten internen Betriebsabläufe des Auftragnehmers, insbesondere über die Veredelungsverfahren Stillschweigen zu bewahren.

§ 19 RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG – findet keine Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Gerichtsstand wird bestimmt durch das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 20 SPEICHERUNG UND VERARBEITUNG VON DATEN

Der Auftragnehmer speichert Kundendaten edv-technisch ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen und für eigene Werbemaßnahmen. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von dem Auftragnehmer gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Auftragnehmer gibt unternehmens- und personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter, es sei denn er ist gesetzlich hierzu verpflichtet.

§ 21 RECHTSWIRKSAMKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unter besonderer Berücksichtigung des § 310 BGB.

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